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Allgemeine Törnbedingungen

1. Anmeldung, Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Buchung/Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Segeln.ch, Zürich, ein Vertrag zustande. Durch Ihre Buchung/Anmeldung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und als festen Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter anzuerkennen.


2. Preise

Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter – und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben von oder Gebühren (z.B. Flughafentaxe), bei Wechselkursänderungen, Mehrwertsteuern und dgl. Können wir die Preise anpassen. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Es gelten die Bedingungen (Wechselkurse, usw.) bei Vertragsabschluss.


3. Zahlung

Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist der gesamte Betrag sofort fällig.


4. Umbuchung / Annullation / Versicherung


4.1. Umbuchungen

Bei Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, maximal jedoch CHF 300.- pro Auftrag.


4.2. Annullation

Bis 70 Tage vor Törn Beginn 50 % des Törn Preises

69 bis 21 Tage vor Törn Beginn 70 % des Törn Preises

0 bis 20 Tage vor Törn Beginn 100% des Törn Preises.

Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden.


4.3. Versicherung

Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, falls Sie nicht bereits eine solche Versicherung besitzen. Gerne schliessen wir eine solche Versicherung für Sie ab.


4.4. Versicherte Annullationsgründe / Einschränkungen

Gemäss den allgemeinen Bedingungen der gewählten Versicherungsgesellschaft.


4.5. Annullation durch uns

Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei der Annullation durch uns, wird der gesamte Törn Preis zurückerstatte. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Gründe, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird.


4.6. Für einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz ist jeder selber verantwortlich.


5. „No-Show“

Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.


6. Beanstandung

Ihre Beanstandung und allfällige Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens8 Tage nach Rückreise schriftlich geltend machen. Sie sind verpflichtet, bereits während der Reise vor Ort von uns, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ohne diese schriftliche Bestätigung kann auf Ihre Beanstandung nicht eingegangen werden.


7. Haftung

Wir führen unsere Törns in eigener Regie durch und haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Segeln.ch hat hierfür eine ausreichende und umfangreiche Versicherung abgeschlossen.

7.1. Ausschluss und Begrenzung

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Leistungsträger nicht vorhergesehen oderabgewendet werden konnte.


8. Reisedokumente

Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst verantwortlich. Auf der Homepage des EDA (eidg. Department für Auswärtiges) finden Sie die notwendigen Informationen. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Welche Schutzimpfungen zwingend für Ihre Destination notwendig sind, finden Sie ebenfalls auf der Homepage des EDA.

9. Reisegepäck


Ölzeug, Segelstiefel und Bootsschuhe mit heller Sohle sind auf allen Törns notwendig. Ihr Gepäck sollte in einem Seesack oder einer weichen Reisetasche (ohne Räder) Platz finden. Koffer, Tramper Rucksäcke oder sperrige Reisetaschen können an Bord nicht verstaut werden. Erfahrungsgemäss nehmen Teilnehmer zu viel Gepäck mit. Beschränken Sie sich aufs Notwendigste.


10. Schiffsordnung

Eine gute Gesundheit ist für das Gelingen eines jeden Törns Voraussetzung. Sie sind verpflichtet, uns über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme unter Drogen- und Alkoholeinfluss, oder Psychopharmaka und dergleichen ist nicht erlaubt. Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die wir zu Beginn des Törns erklären werden. Bitte befolgen Sie diese Anweisungen. Wir haben Befehlsgewalt an Bord und sind verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Wir tragen die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Wir bemühen uns, jedem Gast erlebnisreiche und angenehme Ferien zu vermitteln und sind Ihr Ansprechpartner bei irgendwelchen Problemen an Bord. Das Skipper Paar wir vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt. Sie sind von deren Äufnung befreit.

Zur Bordroutine gehören:

  • Jeder hält seinen Kojen Platz sowie seine Kabine während der Reise sauber und in Ordnung.
  • Jeder hinterlässt die Toilette und Wascheinrichtung so, dass ein Nachfolger es in Ordnung findet. (Massstab sind die Anderen)
  • Das turnusmässige Rudergehen und die Wachführung einschliesslich Navigation (nach Absprache und unter Aufsicht von uns.)
  • Die Mithilfe bei allen Manövern.
  • Das Skipper Paar übernimmt das Kochen, die Crew hilft beim Tischen und Abwaschen/abtrocknen.
  • Die Hilfeleistung bei allen besonderen Vorkommnissen (notwendige Rep., Unfälle oder ähnliches).
  • Der Brauch, dass man sich beim Verlassen des Bootes beim Skipper persönlich ab; rezeptiv bei der Rückkehr zurückmeldet.
  • In Einklarierungshäfen nicht von Bord zu gehen, bevor der Zoll dem Skipper die nötige Erlaubnis erteilt hat.
  • Unter Deck nicht zu rauchen (unter Deck gilt ein allgemeines Rauchverbot).
  • Jedermann geht mit Elektrizität und Wasser sparsam um.

 11. Meilenbestätigung

Auf den meisten Törns kann bei aktiver Teilnahme an Navigation und Manövern ein für den zur erlangen des Hochseeausweises nötiger Praxisnachweis ausgestellt werden. (Meilenbestätigung). Gerne werden wir Ihnen nach Törnende vor Ort eine solche Meilenbestätigung (Logbuchkopie oder Fahrtennachweis) unterzeichnen.


12. Programmänderungen

Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren und Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel oder Zeiten. Wir behalten uns vor, den vorgesehenen Ein- und/oder Ausschiffungshafen auch kurzfristig zu ändern. In diesem Fall übernimmt jeder selbst die Mehrkosten für den Personentransport und/oder Übernachtung. Erreicht eine Crew aus welchen Gründen auch immer den Zielhafen nicht rechtzeitig, entfällt jede Vergütung durch uns (Bis heute haben wir jeden Zielhafen erreicht).


13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz

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